ART. 1 – DEFINITION.
Die „Coupes Auto Légende“ werden von Éditions LVA organisiert und stellen ein freundliches Treffen von Oldtimern und Sammlerfahrzeugen dar, das am 10. und 11. Oktober 2026 auf dem Gelände der Rennstrecke Linas-Montlhéry (91) stattfindet.
Art. 2 – ROLLING.
Die Trackdays von Coupes Auto Légende bieten Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Oldtimer auf dem Linas-Montlhéry-Rundkurs zu fahren, nachdem ihre Anmeldung vom Veranstalter bestätigt wurde. Nach der Bestätigung ist die Anmeldung endgültig und nicht erstattungsfähig, auch nicht bei einer Stornierung.
ART. 3 – ANMELDUNG ZU DEN RENNSTRECKENTAGEN.
Um berücksichtigt zu werden, muss jeder Antrag auf Anmeldung zu Trackdays vollständig ausgefüllt sein und insbesondere Fotos beider Fahrzeugprofile, eine Fotokopie der Zulassungsbescheinigung, des Eigentumsnachweises oder eines anderen Dokuments, das die Historie oder die Rennstreckenbilanz belegt, den Führerschein des Fahrers gemäß der in Frankreich geltenden Gesetzgebung für den angemeldeten Fahrzeugtyp, die Zahlung der Teilnahmegebühren sowie den obligatorischen Erwerb des kostenlosen Trackday-Teilnahmescheins, der von der FFSA geregelt wird und für die Dauer der Veranstaltung gültig ist (oder eine jährliche FFSA-Lizenz), enthalten.
Unvollständige oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden zurückgesandt. Der Veranstalter benachrichtigt den Anmelder zeitnah über die Bestätigung seiner Anmeldung. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Teilnehmer, der Fahrer des angemeldeten Fahrzeugs zu sein, zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein und über eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Fahrzeugversicherung zu verfügen.
Jeder weitere Fahrer muss das Anmeldeformular und die Regeln unterschreiben. Während der Veranstaltung ist nur ein Beifahrer im Fahrzeug zugelassen, der wie der Fahrer ausgerüstet sein muss (Helm, Handschuhe, lange Kleidung usw.). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen, die nicht dem Sinn und Zweck der Veranstaltung entsprechen, nach eigenem Ermessen abzulehnen. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung ohne vorherige Ankündigung zu schließen.
ART. 4 – RECHT AUF EINWEISUNG.
Die Teilnahmegebühr für einen Trackday ist ein Pauschalpreis, der ein Fahrzeug, den Fahrer und einen Beifahrer (Mindestalter 18 Jahre), den Zugang zum Gelände und kostenlose Unterhaltung beinhaltet. Weitere Beifahrer sind nur bei Paraden auf der Rennstrecke zugelassen und benötigen eine eigene Eintrittskarte.
ART. 5 – BERECHTIGTE FAHRER.
Teilnahmeberechtigt ist jeder Fahrer über 18 Jahre mit einem gültigen französischen Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse. Wer sein Fahrzeug an Dritte weitergibt, riskiert Strafverfolgung und sofortigen Ausschluss. Die Teilnehmer verpflichten sich, vor der Teilnahme an der Rennstrecke keinen Alkohol, keine Drogen und keine Medikamente konsumiert zu haben, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
ART. 6 – GESUNDHEIT.
Die Teilnehmer der Demonstrationen erklären, dass sie nach ihrem Kenntnisstand an keiner Krankheit oder Behinderung leiden, die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden könnte.
ART. 7 – ZUGANG ZUR RENNBAHN.
Die Fahrzeuge fahren nach dem festgelegten Zeitplan und auf Anweisung des Veranstalters in Gruppen auf die Rennstrecke. Begleitpersonen, Zuschauer, Kinder, Hunde und Bergungsfahrzeuge (mit Ausnahme der vom Veranstalter zugelassenen) haben keinen Zutritt zur Rennstrecke. Der maximale Geräuschpegel der Fahrzeuge darf 95 dB nicht überschreiten.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass das betreffende Fahrzeug den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und übernimmt im Falle der Nichteinhaltung die alleinige Verantwortung. Er ist für die ordnungsgemäße Funktion und Ausstattung des angemeldeten Fahrzeugs verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass das Fahren auf einer Rennstrecke angemessene Kleidung (lange Ärmel und Beine) erfordert und das Tragen eines Helms Pflicht ist. Bei Cabrios ist ein Integralhelm vorgeschrieben.
Der Teilnehmer muss im Besitz aller für das registrierte Fahrzeug erforderlichen Verwaltungsdokumente sein: Zulassungsbescheinigung, Versicherung, gültiger Führerschein usw.
ART. 8 – VERHALTEN AUF DER RENNBAHN.
Bei Demonstrationsfahrten ist jeglicher Wettbewerbsgedanke und Geschwindigkeitsrausch strengstens untersagt, und Zeitmessungen sind verboten. Die Fahrer müssen sich an dieses Prinzip halten und ihre Geschwindigkeit anpassen, die Streckenbedingungen berücksichtigen, Rücksicht auf andere Teilnehmer, Bremswege, Ideallinie und die Beschilderung des Streckenpersonals nehmen. Der Veranstalter wird jeden Fahrer, der als gefährlich eingestuft wird, ohne Vorwarnung für die gesamte Veranstaltung vom Wettbewerb ausschließen.
ART. 9 – KATEGORIEN AUFGEHOBEN.
Für den Fall, dass aufgrund höherer Gewalt (schlechtes Wetter, Streckenvorfall usw.) eine oder mehrere Kategorien abgesagt werden müssen, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, keine Entschädigung vom Veranstalter zu fordern.
ART. 10 – TEILNEHMERVERSICHERUNG.
Die Verantwortung des Veranstalters beschränkt sich darauf, die Infrastruktur der Rennstrecke gemäß dem Mietvertrag mit den Streckenbesitzern zur Verfügung zu stellen.
Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die seine zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten und Teilnehmern im Falle eines Vertragsbruchs während der Veranstaltung abdeckt (gemäß Dekret Nr. 2006-554 vom 16. Mai 2006). Für die vom Veranstalter angebotene Rennstrecke besteht zudem eine Versicherung, die Personenschäden (Tod, Invalidität, medizinische Kosten) der Teilnehmer während der Veranstaltung abdeckt. Die Versicherungsbedingungen sind beim Veranstalter erhältlich.
Abseits der Rennstrecke haftet der Veranstalter nicht für vorsätzliches oder betrügerisches Handeln eines Fahrers oder für Vorfälle zwischen einem Teilnehmer und Dritten, die nicht mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen. Die Haftung für Schäden, die Dritten durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs abseits der Rennstrecke entstehen, liegt ausschließlich bei den Fahrzeughaltern. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den genauen Umfang seines Versicherungsschutzes mit seinem Versicherer zu klären.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der obligatorische Erwerb des FFSA-Teilnahmetitels ihm ermöglicht, während der Veranstaltung von der RC-Versicherung „Rundstreckenfahren ohne Wettbewerbscharakter“ zu profitieren; die Bedingungen können auf Anfrage bei der FFSA eingesehen werden.
ART. 11 – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ROLLIES.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung müssen alle Bewerber folgende Bedingungen erfüllen: – Einhaltung des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitplans. – Volltanken des Fahrzeugs vor Betreten des Geländes. Vor Ort gibt es keine Tankstelle. – Beachtung der vom Veranstalter festgelegten Regeln. – Fahren mit abgefahrenen Reifen und Anbringen einer GoPro-Kamera außen am Fahrzeug sind verboten.